Der Referent Bauoberamtsrat a.D. Horst Gabelmann nennt gute Gründe für eine Seminarteilnahme:

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist seit Juli 2013 in Kraft getreten. Durch das aktuelle Urteil des EuGH vom 04.07.2019 ist die HOAI ab sofort dahingehend auszulegen, dass sich das Honorar ausschließlich nach der schriftlichen Vereinbarung richtet. Die Seminarteilnehmer erhalten umfassende Aufklärung zur neuen Rechtslage!

Im Seminar behandelt werden darüberhinaus die Allgemeinen Vorschriften, Fragen zu Leistungsbildern, Musterverträge, Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) und Berechnungsbeispiele intensiv behandelt und sind zudem Gegenstand der Seminarunterlagen.

Das Seminar findet am 19. September 2019 in Berlin statt.

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