Sie sind kompakt, universell nutzbar und manipulationssicher: Die Fallenverschlüsse GN 936 von Ganter dienen als aufgesetzte Verriegelung, vornehmlich im Anlagenbau. Weil sie Türen, Klappen oder andere Zugänge zu Arbeitsräumen, Automatisierungszonen und Maschineneinhausungen beim Einschnappen selbstständig verriegeln, sind Fallenverschlüsse immer dann die erste Wahl, wenn es schnell und einfach gehen soll.
Die neuen Fallenverschlüsse werden aufgesetzt angebracht und lassen sich sehr variabel von der Bedienseite her auf Profilsystemen unterschiedlicher Querschnitte und natürlich auch auf glatten Anbauflächen befestigen. Für letztere besteht zusätzlich die Möglichkeit der Anbindung von der Rückseite. Zur Befestigung können Zylinderschrauben, Sechskantschrauben sowie Sechskantmuttern jeweils in der Gewindegröße M6 verwendet werden. Dank der Langloch-Auslegung sind unterschiedliche Spaltmaße zwischen Rahmen und Tür leicht justierbar.
Das Gehäuse besteht, ebenso wie die Schlossmechanik, aus robustem Zink-Druckguss, erhältlich mit schwarzer oder silberfarbener Beschichtung. Falle und Abdeckungen wiederum werden aus farblich angepasstem und subtil strukturiertem Kunststoff produziert. Eine breite, umlaufende Fase lässt den Fallenverschluss elegant und leicht erscheinen, ebenso der formal akzentuierte Auslöse-Griff. Das kompakte Normelement ist in drei Versionen verfügbar: als nicht abschließbare Variante ganz ohne Schloss, als Variante mit einheitlichem, gleichschließendem Schloss bzw. mit unterschiedlicher Schlüsselauslegung.
Neben der Robustheit spielte bei der Entwicklung auch die Manipulationssicherheit eine zentrale Rolle: Falle und Klinke greifen versetzt und so positioniert ineinander, dass unberechtigtes Öffnen von vornherein verhindert wird. Auch die von vorne oder hinten durchführbare Montage folgt Sicherheitsaspekten. Im geschlos- senen Zustand ist der Fallenverschluss nicht demontierbar, die Befestigungspunkte bleiben unter Kunststoff-Abdeckungen verborgen, die sich allein bei geöffnetem Fallenverschluss abnehmen lassen. Erst dann ist der Zugang zu den Verschraubungen frei.
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