Seminardetails

Teilnehmerkreis

Personaldisponenten, Geschäftsführer und Führungskräfte von Personaldienstleistern, die neu in der Branche sind oder ihr Wissen auf eine stabile Grundlage stellen wollen

Seminarziel

Das Seminar vermittelt den rechtssicheren Umgang mit den für die tägliche Praxis wichtigen Regelungen des AÜG und des allgemeinen Arbeitsrechts. Die Branchentarifverträge von iGZ und BAP (BZA) sowie die seit dem 1. Januar 2014 geltenden Neuregelungen werden ausführlich erörtert. Außerdem unterrichten wir über den Stand der geplanten Gesetzesänderungen. Zahlreiche Checklisten und Arbeitshilfen gewährleisten die fehlerfreie Umsetzung in die Praxis.

Seminarinhalt

  • Änderungen des AÜG zum 1. April 2017
    • Höchstüberlassungsdaher
    • Ausnahmen im Kundenbetrieb
    • Übergang d. Arbeitsverhältnisses auf den Kunden
    • Widerspruchsrecht d. Arbeitnehmers
    • Equal Treatment-Verpflichtung
    • Wegfall des Vorratserlaubnis
    • Verbot der Streikarbeit
    • Zitiergebot im Überlassungsvertrag
  • Allgemeine Fragen der Zeitarbeit
    • Erlaubnisvoraussetzungen und -erteilung
    • Pflichten gegenüber der Regionaldirektion
    • Prüfungspraxis
  • Equal-Pay-Grundsatz und Tarifrecht
    • Inhalt und Reichweite des Equal-Pay-Grundsatzes
    • Tarifverträge in der Zeitarbeit
    • Wichtige Regelungskomplexe
    • vorübergehende Überlassung
  • Drehtür & Co
    • Zulässigkeit der Rücküberlassung von Arbeitnehmern
    • Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen im Kundenbetrieb
    • Ausschreibung von Arbeitsplätzen im Kundenbetrieb
  • Wichtige Branchenregelungen
    • Branchenzuschlagstarifverträge
    • Arbeitnehmerüberlassung im Baubereich
    • Mindestlöhne im Arbeitnehmerentsendegesetz
  • Personaldienstleister und Arbeitnehmer
    • Der Arbeitsvertrag in der Zeitarbeit
    • Wichtige Klauseln
    • Fehlende Einsatzmöglichkeiten für Zeitarbeitnehmer
    • Meldepflichten
    • Umfang des Weisungsrechts
    • Eingruppierung
  • Arbeitszeit und Arbeitszeitkonten
    • Gesetzliche Arbeitszeitregelungen
    • Übersicht über die tarifrechtlichen Regelungen
    • Behandlung von Arbeitszeitkonten
  • Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer
  • Urlaub und Krankheit
    • Berechnung der Ansprüche
    • Urlaub und Krankheit bei Kündigung
    • Krankheit während des Urlaubs
    • Sonderfälle (Feiertage, Berücksichtigung von Zuschlägen etc.)
  • Regelungen der iGZ- und BAP-Tarifverträge
  • Abmahnung und Kündigung
    • Voraussetzungen einer Abmahnung
    • Fristberechnung bei Kündigung
    • Kündigungsvoraussetzungen
    • korrekte Zustellung
    • Besonderheiten bei Aufhebungsverträgen
    • Befristungsrecht
  • Rechtsbeziehung zwischen Personaldienstleister und Kunde
    • Der Überlassungsvertrag
    • Vermittlungsprovisionen
    • wichtige Haftungsfragen

Methode

Systematische Darstellung anhand eines ausführlichen Seminarskripts

Dieses Seminar wird in Zusammenarbeit mit ZP1 Gesellschaft für Zeitarbeit und flexiblen Personaleinatz mbH durchgeführt. 

Eventdatum: 21.05.19 – 22.05.19

Eventort: Berlin

Firmenkontakt und Herausgeber der Eventbeschreibung:

PAN Seminare
Johann von Zimmermann-Straße 4
09111 Chemnitz
Telefon: +49 (371) 412070
Telefax: +49 (371) 412078
http://www.pan-seminare.de

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