Trotz sinkender Zahlen ist das Risiko, am Arbeitsplatz zu verunglücken, immer noch hoch: Rund 870.000 Unfälle ereignen sich pro Jahr (Quelle: DGUV, 2017). Arbeitsunfälle sind nicht nur teuer; sie sind auch tragisch für die Mitarbeiter. Können Gefährdungen an bestimmten Stellen im Betrieb nicht ausgeschlossen oder vermindert werden, ist die richtige Sicherheitskennzeichnung erforderlich – so werden Gefahren minimiert und Unfälle können auf eine simple Art und Weise vermieden werden. Zusätzlich müssen alle Flucht- und Rettungswege korrekt gekennzeichnet sein. Doch was in der Theorie so einfach klingt, wird in der Praxis oft nicht umgesetzt.

Arbeitgeber sind laut Arbeitsstättenverordnung gesetzlich verpflichtet, die Sicherheit und den Schutz Ihrer Arbeitnehmer zu gewährleisten. Eine tragende Säule bildet die Kennzeichnungspflicht, um vor Gefahren zu warnen, die sich nicht durch andere Maßnahmen verhindern lassen. Um es den Verantwortlichen zu erleichtern, konkretisiert die technische Regel für Arbeitsstätten „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ (ASR A1.3) die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung und fordert bei der Sicherheitskennzeichnung, die Piktogramme der DIN EN ISO 7010 zu nutzen. Doch was steckt hinter dieser Forderung und welche Vorteile können Arbeitgeber bei der Erfüllung der ASR A1.3 erzielen?

Im Jahr 2013 hat die ASR A1.3 eine Generalüberholung erfahren. Hierbei wurden unter anderem die Zeichen aus der DIN EN ISO 7010 aufgenommen und als Standard definiert, um eine Vereinheitlichung der Sicherheitskennzeichnung zu erreichen. Die alten Zeichen wurden dabei ersetzt; der Unterschied zwischen gültiger und nicht mehr gültiger ASR A1.3 ist gut am Beispiel des Brandschutzzeichens für Feuerlöscher zu sehen.

Sofern in einem Betrieb noch alte Zeichen hängen, ist es höchste Zeit, diese auszutauschen, um die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung zu erfüllen und sich eine Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung zu ersparen. Wählt ein Arbeitgeber nämlich die alte Kennzeichnung, muss er anhand einer neuen Gefährdungsbeurteilung beweisen, dass damit die gleiche Sicherheit für die Mitarbeiter erreicht wird. Eine aufwändige und kostenintensive Maßnahme. Mit einer Umstellung auf die neuen Zeichen und die Einhaltung der aktuellen ASR A1.3 kann die Vermutungswirkung geltend gemacht werden, die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung erfüllt zu haben. Dabei sollte auf eine einheitliche Verwendung der neuen Zeichen geachtet und eine Vermischung vermieden werden, um im Notfall klare und unmissverständliche Aussagen zu treffen.

Wie eingangs erwähnt, ist die Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege gesetzlich vorgeschrieben und in jedem Betrieb Pflicht. Doch in der Praxis ist nicht immer eindeutig, wie die notwendigen Schilder korrekt angebracht werden. So schreibt die ASR A1.3 vor, dass das Sicherheitskennzeichen Rettungsweg/Notausgang immer mit einem Richtungspfeil kombiniert werden muss. Dieses Zeichen darf somit nie ohne Pfeil verwendet werden. Hier schließt sich häufig schon die nächste Frage an: Welche Pfeilrichtung ist in welcher Situation anzuwenden? Die in der ISO 16069 festgeschriebenen Bedeutungen der Pfeilrichtungen sind in den Fachbericht DIN SPEC 4844-4 übernommen worden, welcher damit eine praxisorientierte Antwort auf diese Frage gibt.

Von besonderem Interesse ist dabei die Verwendung des Pfeils nach oben/unten. Bisher wurde in Deutschland über Türen oft ein Pfeil nach unten angebracht. Jedoch zeigt nur der Pfeil nach oben die Laufrichtung „geradeaus“ bzw. „durch die Tür gehen“ an.

Neben den erwähnten Brandschutz- und Rettungszeichen gehören auch Warn-, Verbots- und Gebotsschilder zur Sicherheitskennzeichnung.

Der Sicherheitsexperte Kroschke hat das komplexe Thema der Sicherheitskennzeichnung in einem übersichtlichen White Paper zusammengefasst. Es unterstützt dabei, die betriebliche Beschilderung auf den aktuellen Stand zu bringen und die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Das White Paper erklärt die verschiedenen Arten der Sicherheitskennzeichnung im Betrieb, zeigt die rechtlichen Hintergründe auf und informiert über das korrekte Verwenden und Anbringen. Eine Übersicht zeigt die Unterschiede zwischen gültiger und nicht mehr gültiger ASR A1.3. Auf diese Weise können Arbeitgeber die Sicherheit im Betrieb nach den aktuellen Vorgaben des Gesetzgebers gewährleisten.

Das White Paper steht auf www.kroschke.com/wissen kostenlos zum Download bereit

Über die Kroschke sign-international GmbH

Die Kroschke sign-international GmbH ist Spezialist für Kennzeichnung und Arbeitssicherheit. Seit der Gründung des Unternehmens im Jahr 1957 hat sich Kroschke durch die stetige Weiterentwicklung der Sortimente Kennzeichnung, persönliche Schutzausrüstung und betriebliche Sicherheit zum Vollsortimenter und Einkaufsberater in Sachen Arbeitssicherheit entwickelt. Mehr als 20.000 Produkte gehören zum Sortiment. Alle Kennzeichen fertigt das Unternehmen in der hauseigenen Druckerei. Darüber hinaus bietet Kroschke alle relevanten Marken für die persönliche und betriebliche Sicherheit an. So erhalten Kunden herstellerneutral das passende Produkt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Kroschke sign-international GmbH
Carl-Benz-Str. 4
74889 Sinsheim
Telefon: +49 (531) 318-588
Telefax: +49 (7261) 952-708
http://www.hein.eu

Ansprechpartner:
Sabine Hubricht
PR / Marketing
Telefon: +49 531 318-708
E-Mail: s.ohse@kroschke.com
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel