Am 13. November 2018 findet mit Unterstützung von AFRISO in der Handwerkskammer Dresden das Tagesseminar „Hydraulischer Abgleich“ statt. Die Veranstaltung wird mit 8 Unterrichtseinheiten für die „Energieeffizienz-Expertenliste" für Förderprogramme des Bundes angerechnet und mit einer Teilnahmebescheinigung der Handwerkskammer Dresden beurkundet.
Ziel des Tagesseminares ist es, Gesellen, Meistern, Technikern, Planern und Ingenieuren aus den Bereichen Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik fundiertes Wissen zum sicheren hydraulischen Abgleich von Heizungsanlagen über ein Ventilprogramm und Messgeräte zu vermitteln. Aufbauend auf wesentlichen theoretischen Grundlagen werden auch praktische Übungen zum Berechnen, Messen und Einstellen an einer Versuchswand durchgeführt und Messabläufe trainiert. Die Teilnehmer erfahren, Messkomponenten in Heizungssystemen von Bestands- sowie Neubauten einzuordnen und lernen typische Praxissituationen bei Bestandsanlagen und lösungsorientierte Handlungsanweisungen kennen. Ein Muss für alle Fachleute mit Weitblick!
Themen
- Notwendigkeit, Vorschriften und Gesetze
- Grundlagen der Berechnung
- Anlagensysteme für Neubau- und Altbausanierung
- Übersicht an einem Berechnungsbeispiel
- Praktischer Umgang mit Ventilprogramm und Messgeräten
- Zusammenfassung
Das Tagesseminar findet am 13. November 2018 von 8:00 bis 15:15 Uhr in der Handwerkskammer Dresden statt und kostet 179 € inklusive Lehrmaterial, wobei selbst dieses teilweise förderfähig ist.Das Seminar richtet sich an Gesellen, Meister, Techniker, Planer und Ingenieure aus dem Bereich der Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik.
Veranstaltungsort:
Handwerkskammer Dresden
njumii – Das Bildungszentrum des Handwerks Haus 2
Am Lagerplatz 8
01099 Dresden
oder
Online–Anmeldung bei Handwerkskammer Dresden
Weitere Infos zum hydraulischen Abgleich unter www.hydraulischer-abgleich.eu
Bildunterschrift
Übung macht den Meister – das gilt auch für den ungeliebten hydraulischen Abgleich, denn, was man nicht kennt, das mag man auch nicht. Wer jedoch den Abgleich schon öfter durchgeführt hat oder sogar mit schlafwandlerischer Sicherheit beherrscht, für den ist dieser doch höchstens noch ein Kinderspiel. Und zwar eines, das sich bezahlbar macht. Und außerdem: Wird die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) für Aufträge vereinbart, ist jeder Fachhandwerker nach VOB, Teil C, DIN 18380 per geltendem Recht sogar verpflichtet, den hydraulischen Abgleich vorzunehmen und nachzuweisen. (Foto: AFRISO)
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