eCall: EU-weite, verpflichtende Einführung für Automobilhersteller
Seit dem 1. April 2018 ist der Einbau der automatisierten Notruf-Technik „Emergency-Call“ (eCall) für neue Automobilmodelle verpflichtend. Gemäß der EU-Verordnung 2015/758 müssen Automobilhersteller das eCall-System in alle neuen Modelle – Personenkraftwagen (M1) und leichten Nutzfahrzeugen (N1) – verpflichtend integrieren.
eCall setzt nach einem Unfall automatisch einen Notruf an die europaweit einheitliche Notrufnummer 112 ab, zeitgleich werden relevante Informationen wie z.B. der Standort des Fahrzeugs automatisch an die nächste Notrufzentrale übermittelt, die daraufhin die Kommunikation mit dem Fahrer aufnehmen kann.
Dass diese EU-weite Verpflichtung nicht nur als eine neue, zu nehmende Hürde zu sehen ist, zeigt eine von der EU durchgeführte Studie: Durch den Einsatz von eCall-Systemen können mehrere 1000 Menschenleben pro Jahr gerettet werden.
eCall-Systeme: Typengenehmigung erforderlich
Nicht jedes eCall-System darf vom Hersteller verbaut werden. Neu eingeführte eCall-Systeme müssen die in der EU Regulierung 2017/79 definierten Anforderungen nachweisen, um zulassungsfähig zu sein. Die eCall Systeme müssen nach EU-Vorgabe getestet und von einem zugelassenen Technischen Dienst zertifiziert werden.
Die folgenden definierte Anforderungen müssen erfüllt sein:
- Annex 1: Prüfung der Widerstandsfähigkeit von eCall-Systemen bei schweren Unfällen,
- Annex 2: Bewertungen der vollständigen Aufprallprüfung,
- Annex 3: Aufprallfestigkeit von Audioausrüstungen,
- Annex 4: Koexistenz von Drittanbieterdiensten (TPS) und dem auf dem 112-Notruf basierenden eCall,
- Annex 5: Automatischer Auslösemechanismus,
- Annex 6: Kompatibilität der eCall-Systeme mit den Ortungsdiensten
- Annex 7: Selbsttest des bordeigenen Systems,
- Annex 8: Schutz Privatsphäre und Datenschutz
7layers Audit für eCall nach EU Richtlinie 2017/79 und UN-R 144 erfolgreich abgeschlossen
Seit über 15 Jahren unterstützt 7layers die Automobilindustrie bei der Umsetzung von Test- und Zertifizierungsanforderungen für smarte Produkte, mit integrierten Funkkomponenten. Seit dem 7.Juli.2018 ist 7layers vom KBA anerkannter technischer Dienst Kategorie A und B gem. Verordnung EN 2017/79 und UN-R 144. für eCall Systeme. Die UN-R 144 ist eine neue Verordnung für Mitgliedsstaaten der UNECE (United Nations Economic Commission). Abhängig vom Zulassungstyp werden hier Anforderungen von eCall systemen geprüft, die über die EU-Anforderungen hinausgehen – wie zum Beispiel Elektromagnetische Verträglichkeit (UN – R 10)Strom Versorgung, Audio (ITU-T P.1140).
„Wir freuen uns natürlich sehr über diese Auditierung und dass wir unsere Kunden ab sofort auch bei der Einführung und Zulassung von eCall Systemen unterstützen können“, so Ingenieurin Angela Spielberg – eCall und ERA-GLONASS-Consultant bei 7layers „aber besonders stolz sind wir darauf, dass wir die Test Services für eCall nicht nur in der EU sondern jetzt auch für die UNECE Mitglieder weltweit anbieten können.“
Die 7layers GmbH ist einer der führenden Test-, Zertifizierungs, Zulassungs- und Beratungsdienstleister für Funkprodukte mit Sitz in Ratingen/Deutschland. Mit über 300 Mitarbeitern und Standorten in Deutschland, USA, China und Japan unterstützt 7layers weltweit Industrien wie z.B. Automobil, Telekommunikation, Gesundheit und IoT von der initialen Beratung bis hin zur weltweiten Zulassung von smarten Produkten und smart Services. 1999 in Ratingen/Deutschland gegründet, gehört 7layers seit 2013 zur Bureau Veritas Gruppe, einem weltweit führenden Anbieter von Inspektions-, Klassifikations- und Zertifizierungsleistungen mit ca. 75.000 Mitarbeitern weltweit und einem Jahresumsatz von 4.55 Milliarden €.
7Layers GmbH
Borsigstr. 11
40880 Ratingen
Telefon: +49 (2102) 7490
Telefax: +49 (2102) 749350
http://www.7layers.com
Marketing Manager
Telefon: +49 (2102) 749-152
Fax: +49 (2102) 749-350
E-Mail: Sina.Luckhardt@7Layers.com