„Müssen wir Brandschutzschalter im RZ installieren und/oder nachrüsten? Wieviele und an welchen Stellen?“ Diese Frage stellen sich mehr und mehr Rechenzentrumsbetreiber und -verantwortliche, die durch den zurzeit zu beobachtenden Hype rund um diese Sicherheitstechnik verunsichert sind. Die Antwort der von zur Mühlen’sche Sicherheitsberatung aus Bonn (kurz: VZM) lautet: in zwingender Weise KEINE. Sie führt vielmehr die angeheizte Diskussion und Publikationen rund um Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (auch Brandschutzschalter oder AFDD = Arc Fault Detection Device genannt) und Störlichtbogen-Schutzeinrichtungen auf gezielte Lobbyarbeit der Elektrobranche zurück.

Hintergrund der Diskussion um den Einsatz von Brandschutzschaltern dürften die neuen und augenscheinlich marketinggetriebenen Verweise der Elektroindustrie auf die seit 18.12.2017 geltende Norm „VDE 0100-420 Errichten von Niederspannungsanlagen – Schutz gegen thermische Auswirkungen“ sein, in die als erweiterte Schutzmaßnahme gegen Brände Anforderungen zu Brandschutzschaltern aufgenommen wurden. Wie jede Norm wurde auch diese von der Industrie selbst initiiert. VZM weist darauf hin, dass der Wortlaut jedoch keineswegs den Einsatz von Störlichtbogen-Schutzeinrichtungen in Rechenzentren fordert, sondern diese nur in Ausnahmefällen und nur für ganz spezielle Gebäude und Funktionen (z. B. Kitas oder feuergefährdete Betriebsstätten) empfiehlt.

Der zur VZM-Gruppe gehörende Informationsdienst Sicherheits-Berater erläutert die Zusammenhänge und den Tenor der neuen Norm ausführlich. Er ist auf https://www.sicherheits-berater.de/startseite/artikel-ohne-abo/hurra-der-brandschutzschalter-ist-pflicht.html aufrufbar.

Über die VON ZUR MÜHLEN’SCHE GmbH

Die VON ZUR MÜHLEN’SCHE GMBH (VZM) ist Spezialist für das komplette Spektrum der Sicherheit. 1972 gegründet, ist das Unternehmen heute eine international agierende Beratungs-, Planungs- und Ingenieurgesellschaft mit Tätigkeitsschwerpunkt in Europa. Das Team von über 35 anerkannten und fest angestellten Fachleuten unterschiedlicher Disziplinen mit komplexem Expertenwissen garantiert unternehmensübergreifendes Know-how in allen Bereichen: Organisation, Bau, Technik, Infrastruktur, Personal.

Analysen, Konzepte, Gutachten und Planungen erfolgen vollkommen unabhängig und herstellerneutral. Der Geschäftsbereich RZ-Plan® ist auf die Konzeption und Planung von Rechenzentren und Serverparks sowie Planungsleistungen der Sicherheitstechnik (Einbruchmelde-, Brandmelde-, Videoüberwachungs- und Zutrittskontrollanlagen) fokussiert.

VZM ist Gründungsmitglied im BdSI – Bundesverband unabhängiger deutscher Sicherheitsberater und -Ingenieure e.V. Seit 2004 ist das Qualitätsmanagement des Unternehmens zertifiziert.

Zur VON ZUR MÜHLEN-Gruppe gehören außerdem die SIMEDIA Akademie GmbH, die in Deutschland für hochwertige Seminare, Foren und Zertifikatslehrgänge in allen Bereichen der Sicherheit steht, sowie der zweimal monatlich im TeMedia-Verlag erscheinende Sicherheits-Berater, ein Informationsdienst für Führungskräfte mit Sicherheitsverantwortung, IT-Sicherheitsverantwortliche, Sicherheitsfachleute und Revisoren.

Weitere Informationen finden Sie unter www.vzm.de.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

VON ZUR MÜHLEN’SCHE GmbH
Alte Heerstraße 1
53121 Bonn
Telefon: +49 (228) 96293-0
Telefax: +49 (228) 96293-90
https://www.vzm.de

Ansprechpartner:
Alice M.W. Hoffmann
Marketing & PR
Telefon: +49 (228) 96293-21
Fax: +49 (228) 96293-90
E-Mail: ah@vzm.de
Tim Klingebiel
Leiter Marketing
Telefon: +49 (228) 96293-82
E-Mail: tik@vzm.de
Peter Loibl
Geschäftsführung
Telefon: +49 (228) 96293-29
E-Mail: info@vzm.de
Peter Stürmann
Geschäftsführer
Telefon: +49 (228) 96293-25
Fax: +49 (228) 96293-90
E-Mail: info@vzm.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel