Die Abnahme eines Logistiksystems endet mit dem Nachweis der vereinbarten Leistung bzw. der zugesicherten Eigenschaften. Dies bedingt einen formalen Prozess, der üblicherweise mit dem Gefahrenübergang und dem Beginn der Gewährleistungsphase einhergeht. Umfangreiche Richtlinienwerke legen wichtige Voraussetzungen, so z.B. die Richtlinie VDI 4486 Zuverlässigkeit in der Intralogistik – Leistungsverfügbarkeit, und führen dazu, dass die meisten Projekte auch erfolgreich abgeschlossen werden.
Jedoch verbleibt die Phase höchst anspruchsvoll, denn es offenbaren sich auch zahlreiche Tücken im Prozess. So ist bspw. der vertraglich vereinbarte Durchsatz erst deutlich später erforderlich, demzufolge fehlen für Praxistests Aufträge, Waren oder Personal. Wie also sollen relevanten Lasten in einen Test nachgestellt werden? Auch sind die angesprochenen Richtlinien höchst unterschiedlich und besitzen unterschiedliche Zielsetzungen, es sind bereits im frühen Planungs-/Vertragsstadium richtungsweisende Festlegungen zu treffen. Die Produktivsetzung selbst erfordert ein gründliches Vorgehen und geeignete Werkzeuge.
Damit ist ein breites Konfliktpotential für späte Projektphasen gegeben, das selten eine Auseinandersetzung in der Öffentlichkeit findet. Umso wichtiger ist die Frage auch, wie mit einem Abnahmetest und ggf. auch mit einem nicht erfüllten Abnahmetest umzugehen ist. Eine wesentliche Herausforderung ist dabei die richtige Anwendung der Richtlinien. Im Fokus stehen derzeit dabei Funktionsprüfung und Leistungsprüfung. Es werden auch aktuelle und zukünftige Initiativen des VDI vorgestellt. Dazu diskutieren Experten aus Wissenschaft, Planer und Anwender.
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