.
•    Positionen zu zentralen Dossiers des Clean-Energy-Pakets: Elektrizitätsbinnenmarkt, Governance-Verordnung und Förderung erneuerbarer Energien
•    VDMA begrüßt Positionierung der EU-Energieminister, Detailkompromisse sind jedoch nicht ausreichend

Ein Jahr nach der Vorstellung des Clean Energy Pakets haben die EU-Energieminister die ausstehenden zentralen Bereiche verhandelt und gemeinsame Positionen zu den Themen Elektrizitätsbinnenmarkt, Governance-Verordnung sowie Förderung der erneuerbaren Energien beschlossen.

„Generell begrüßt der VDMA die Einigung zu den Dossiers im Energieministerrat und den Willen, aus dem sogenannten „Winterpaket“ der Kommission ein funktionierendes Regelwerk für die Energiemärkte zu machen. Gleichzeitig bezweifeln wir, dass Detailkompromisse im Wettbewerb um Zukunftstechnologien ausreichen“, bewertet Matthias Zelinger, Energiepolitischer Sprecher des VDMA, die Beschlüsse.

Elektrizitätsbinnenmarkt-Verordnung: Strommarkthandel nah am Leistungsdatum

Die gemeinsame Ratsposition stützt den Kommissionsvorschlag, den Strommarkthandel möglichst nahe an „real-time“ heranzuführen und versucht Einspeisevorrang und fehlende Ausgleichsverantwortung als Marktverzerrungen zu minimieren. Beim kontroversesten Thema, den CO2-Grenzwerten für Kraftwerke, die an Kapazitätsmechanismen partizipieren können, bringt der Ratsvorschlag zusätzliche Optionen, die allerdings eine klare Anwendung erschweren. Die gemeinsame Position führt zusätzlich zum Kommissionsvorschlag eines Grenzwerts von 550g CO2/kWh eine Jahresobergrenze ein. Die Grenzwerte für neue Kraftwerke sollen ab dem Jahr 2025 greifen, Bestandskraftwerke oberhalb der Grenzwerte sollen ab dem Jahr 2025 degressiv und ab dem Jahr 2030 nicht mehr von Kapazitätsmechanismen profitieren dürfen.

Der Forderung der europäischen Verbände EUTurbines und EUGINE nach einer klaren und einfachen Berechnungsmethode für Emissionsgrenzwerte wurde durch einen zusätzlichen Punkt ansatzweise entsprochen. Sie wird dann im Frühjahr, wenn das Europaparlament seine Position verabschiedet hat, erneut zu intensiven Debatten mit den Mitgliedsstaaten führen.

Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie: Grundsätzlich positiv

Im Bereich des Elektrizitätsbinnenmarktes begrüßt der VDMA den gefundenen Kompromiss, der es auch Netzbetreibern möglich macht, unter definierten Randbedingungen Speicher zu betreiben. Diese Öffnung zeigt, dass der Ministerrat die wachsende Bedeutung von Energiespeichern für ein überwiegend durch flexible Einspeisung geprägtes zukünftiges Energiesystem erkannt hat. Schließlich ist der gemeinsame europäische Binnenmarkt der Schlüssel für den Erfolg der Energiewende. Ergänzend fordert der VDMA gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen für Flexibilitätsoptionen.

Governance Verordnung: Ratsbeschluss muss konkreter werden
In einem gemeinsamen Positionspapier haben sich der VDMA und der ZVEI für eine starke Governance-Struktur ausgesprochen, um eine wirksame Umsetzung der Energie- und Klimaziele 2030 zu gewährleisten. Mit der Verordnung müssen zwei Aspekte sichergestellt werden: die Vermeidung einer Ambitionslücke (Ambition Gap) bei der Ausarbeitung der nationalen Pläne sowie das Aufkommen einer Lücke bei der Umsetzung dieser Pläne (Delivery Gap) durch die Mitgliedstaaten.
Dabei hätte der Ratsbeschluss bei den folgenden Punkten konkreter werden müssen, um eine effektive und koordinierte Umsetzung der Governance zu gewährleisten: beim Ambitionslevel zukünftiger Ziele und Meilensteine in den nationalen Plänen sowie bei den Kriterien des iterativen Prozesses und der Gap Filler Mechanismen, insbesondere bei der Durchsetzbarkeit der Kommissionsempfehlungen.

Erneuerbare Energien: Stärkerer Einsatz von Klimaschutztechnologien notwendig
Für das Erreichen der Gesamt-Klimaschutzziele in allen Bereichen und für die Rolle Europas als Leitmarkt für Klimaschutztechnologien im Wettbewerb mit anderen Regionen ist ein stärkerer Einsatz erneuerbarer Energien erforderlich. Dass dies wirtschaftlich sein kann, haben die dramatischen Kostensenkungen der letzten Jahre bei der Stromerzeugung aber auch bei der Systemintegration gezeigt.

Link zur Pressemitteilung auf unserer Website.

Über den VDMA, Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.

Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) vertritt fast 3.200 vorrangig mittelständische Mitgliedsunternehmen der Investitionsgüterindustrie und ist damit einer der mitgliederstärksten und bedeutendsten Industrieverbände in Europa. Der Maschinen- und Anlagenbau ist eine Schlüsseltechnologie und der Motor für die Wirtschaft. Rund 77 Prozent der deutschen Produktion gehen in den Export. Mit einem Umsatz von 220 Milliarden Euro (2016) ist er einer der führenden Industriezweige in Deutschland.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

VDMA, Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.
Lyoner Str. 18
60528 Frankfurt
Telefon: +49 (69) 6603-0
Telefax: +49 (69) 6603-1511
http://www.vdma.org/

Ansprechpartner:
Holger Paul
Leiter Kommunikation und Pressesprecher
Telefon: +49 (69) 6603-1922
Fax: +49 (69) 6603-2922
E-Mail: holger.paul@vdma.org
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.