Die CSM – Verordnungen stellen ganz neue Herausforderungen an die Führung von Eisenbahnverkehrsunternehmen dar. Zur Bewältigung dieser Anforderungen ist es wichtig, ihre konkrete Bedeutung bezogen auf die Merkmale eines Eisenbahnverkehrsunternehmens zu bewerten. So erhalten die Teilnehmer Zugang zu den für Eisenbahnverkehrsunternehmen spezifischen Bedeutungen der Verordnung 352/2009/EG ersetzt durch 402/2013/EU (Risikobewertung und Gefährdungsmanagement bei Änderungen),Verordnung 1158/2010/EU (Sicherheitsmanagement) und Verordnung 1078/2012/EU (Monitoring), deren Wechselwirkung und Hinweise zur Umsetzung in der Praxis.

Die EU-Gesetzgeber haben im April 2004 die Richtlinie 2004/49/EG über die Eisenbahnsicherheit angenommen. Damit fördert die EU die europaweite Harmonisierung des Sicherheitsgrades und der Regulierung im Eisenbahnbereich.

Eisenbahnunternehmer, Eisenbahnbetriebsleiter und Qualitätsmanager für das Sicherheits- und Risikomanagement in Eisenbahnverkehrsunternehmen werden zur Weiterbildung "Eisenbahnsicherheits- und Risikomanagement" am 9.-10. Oktober 2017 in München erwartet. Die Agenda setzt sich aus folgenden Themenblöcken zusammen: Eisenbahn-Sicherheitsrichtlinie 2004/49/EG und 2008/110/EG, Richtlinie 2008/110/EG, Verordnung 352/2009/EG ersetzt durch 402/2013/EU – Risikobewertung und Gefährdungsmanagement bei Änderungen, Verordnung 1158/2010/EU – Sicherheitsmanagementsystem (SMS) und Risikomanagement verfahrensgemäß gemäß Verordnung 402/2013/EU
Verordnung 1078/2012/EU.

Am 23.-24. November referiert Herr Berthold Overbeck im HDT Essen zum Thema
Risikomanagement bei der Instandhaltung von Eisenbahnfahrzeugen. Hier geht es um Rechte und Pflichten von Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und für die Instandhaltung zuständige Stellen. (Entity in Charge of Maintenance – ECM) .

Die Teilnhemrn lerne, die detaillierten Sicherheitsmaßnahmen und deren Herleitung, Umsetzung, Überprüfung und Fortentwicklung in der Instandhaltung gemäß der Methodik des Risikomanagements durchzuführen.

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