Für CENTOMO-Geschäftsführer http://www.centomo.de Michael Zondler aus Stuttgart sind Tiere im Büro gelebte und bereichernde Normalität. Er wurde vom Job-Portal kununu.de zum hundefreundlichsten Chef im Ländle gewählt. „Von unseren 15 Mitarbeitern bringen zwei ihre Hunde mit ins Büro. Neun von zehn Kunden freuen sich, wenn sie von den Tieren schwanzwedelnd begrüßt werden“, so Zondler gegenüber der Bild-Zeitung http://www.bild.de/regional/stuttgart/arbeitgeber/kollege-hund-voll-im-trend-52157764.bild.html. Sein Hund Gustav hat sogar ein eigenes Facebook-Profil https://www.facebook.com/Gustavzondlerson-. „Gustav sorgt für gute Laune im Team und entkrampft stressige Situationen oder Streit. Und für mich selbst ist er ein Fitnesstraining auf vier Beinen. Mit Gustav drehe ich jeden Tag drei Runden und lege dabei rund acht Kilometer zurück. Das ist gesund für uns beide und ich bekomme zwischendurch mal den Kopf frei“, so der Personalberater.
Doch nicht jeder Chef hat ein Herz für Hunde wie Hundebesitzer Zondler. Bevor man seinen Hund mit zur Arbeit bringt, muss man auf jeden Fall seinen Chef fragen. Und auch nicht jeder zweibeinige Kollege ist ein Fan von Fifi im Büro. Manche haben Angst vor Hunden, andere leiden unter einer Hundeallergie. Wie der Deutschlandfunk berichtet, haben die Kollegen kein Einspruchsrecht, wenn der Boss grünes Licht für Bello gegeben hat. „Man sollte eine solche Entscheidung aber nicht ohne sein Team treffen“, rät Zondler. „Denn ein Bürohund ist ja quasi ein neues Teammitglied. Wenn Mitarbeiter Bedenken haben, kann man sich zum Beispiel darauf einigen, dass der Hund nur in bestimmte Büroräume gehen darf. Und aggressive, ständig bellende und unausgeglichene Hunde sind selbstverständlich auch nicht für ein Arbeitsumfeld geeignet. Schließlich sollen sie ja nicht als Wachhund fungieren, sondern Spaß ins Büro bringen. Mit Hunden erhöht sich oft die Produktivität. Stress wird abgebaut. Puls und Blutdruck der Mitarbeiter sinken, wenn sie Gustav zwischendurch mal kraulen.“
Empfehlenswert ist laut Deutschlandfunk auch der Abschluss einer Tierhaftpflichtversicherung, falls der Bürohund nicht nur Butterbrote stibitzen sollte, sondern auch einmal größeren Schaden anrichtet. Grundsätzlich haftet der Besitzer, aber unter Umständen kann auch der Arbeitgeber belangt werden, weil er ja grünes Licht gegeben hat.
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